Das Gesetz gilt, die Ausgestaltung fehlt: Was BEEP für internationale Pflegekräfte bedeutet

ON7 Redaktion
3 Min. Lesezeit
23.09.2026
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Eine Kompetenzerweiterung, die längst geltendes Recht ist

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundestag hatte es am 6. November 2025 in zweiter und dritter Lesung beschlossen, der Bundesrat rief zunächst den Vermittlungsausschuss an und billigte das Gesetz schließlich am 19. Dezember 2025 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Der Kern ist eine Verschiebung von Verantwortung. Pflegefachpersonen können künftig eigenverantwortlich weitergehende Leistungen erbringen als bisher, insbesondere abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation bestimmte Leistungen, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren (Quelle: AOK, Presse und Politik, 2025). Dazu kommen Vereinfachungen bei Dokumentation, Verordnungswegen und digitalen Anwendungen.

Eine Statusdebatte, die fachlich eine Qualifikationsfrage ist

Öffentlich wird das Gesetz vor allem als Kräfteverhältnis zwischen Pflege und Medizin diskutiert. Das ist es auch. Fachlich betrachtet liegt die Sache aber anders. Eine Tätigkeit auf ärztliche Anordnung durchzuführen und dieselbe Tätigkeit eigenverantwortlich zu verantworten, sind zwei verschiedene Anforderungen.

Der Unterschied liegt nicht im Handgriff, sondern in der Entscheidung davor. Wer eigenständig handelt, muss einschätzen, wann eine Situation vom erwartbaren Verlauf abweicht, wann Rücksprache nötig ist und wo die eigene Befugnis endet. Das ist erlernbar, aber es entsteht nicht durch eine Gesetzesänderung. Es entsteht durch Praxis unter Anleitung, durch Fallarbeit und durch die Sicherheit, eine eigene Einschätzung auch begründen zu können.

Für international ausgebildete Pflegekräfte verschiebt sich der Bezugspunkt

Das deutsche Anerkennungsverfahren prüft, ob eine im Ausland erworbene Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Der Bezugspunkt dieser Prüfung ist also kein fester Punkt, sondern der jeweils aktuelle deutsche Ausbildungs- und Berufsstand. Verändert sich das Berufsbild, verändert sich mittelfristig auch der Maßstab.

Für viele international ausgebildete Pflegefachpersonen ist Eigenverantwortung dabei nichts Neues. In einigen Herkunftsländern sind erweiterte pflegerische Befugnisse seit Jahren üblich. In anderen Systemen ist die Pflege stärker an ärztliche Anordnungen gebunden. Beides trifft in Deutschland nun auf einen Rahmen, der sich gerade erst sortiert. Pauschale Aussagen verbieten sich hier, entscheidend ist die individuelle Vorbildung und nicht das Herkunftsland.

Was das Gesetz offenlässt

Hier gehört die Einschränkung dazu. Das Gesetz benennt die neuen Befugnisse bislang nicht abschließend. Eine systematische und umfassende Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen steht noch aus (Quelle: AOK, Presse und Politik, 2025). Bis diese vorliegt, bleibt in vielen Einrichtungen offen, welche Leistung konkret unter welcher Qualifikation erbracht werden darf.

Auch die Bewertung fällt nicht einheitlich aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt das Ziel des Gesetzes. Sie mahnt aber eine enge Abstimmung zwischen Ärzt:innen und Pflegefachpersonen an und warnt vor neuen, entbehrlichen Schnittstellen (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme zum BEEP, 2025). Aus der Pflege kommt Kritik aus der anderen Richtung. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, begrüßte die Verabschiedung, forderte aber eine konsequentere, schnellere und verbindlichere Umsetzung pflegepolitischer Reformen (Quelle: Bibliomed Pflege, 2025).

Wie die ONcademy Care diesen Ansatz umsetzt

Die ONcademy Care qualifiziert internationale Pflegefachkräfte für den deutschen Arbeitsalltag und bereitet gezielt auf die Kenntnisprüfung vor. Rund ein Viertel der Kursinhalte wird bereits im Herkunftsland bearbeitet, der übrige Teil in einem vier- bis sechswöchigen Intensivkurs am Standort Würzburg. Digitale Lernmodule, Fachsprache und Skills Lab greifen dabei ineinander.

Gerade der praktische Anteil gewinnt durch das neue Recht an Gewicht. Im Skills Lab lassen sich Situationen üben, in denen es nicht um den korrekten Handgriff geht, sondern um die Entscheidung: beobachten, einschätzen, abgrenzen, Rücksprache halten. Genau diese Handlungssicherheit verlangt eine erweiterte Befugnis.

Das löst den Personalmangel nicht. Eine gute Vorbereitung sorgt aber dafür, dass Pflegefachkräfte nicht in Verantwortung geraten, auf die sie niemand vorbereitet hat.

Ein Recht auf Verantwortung ist noch keine Handlungssicherheit

Für Patient:innen und Teams entscheidet sich der Wert dieses Gesetzes nicht im Bundesgesetzblatt, sondern im Frühdienst. Erweiterte Befugnisse können Abläufe verkürzen, Arztkontakte ersetzen und Pflegefachpersonen fachlich aufwerten. Sie können aber auch zu Unsicherheit führen, wenn im Team niemand genau weiß, wer was verantwortet.

Welche der beiden Wirkungen eintritt, hängt weniger vom Gesetzestext ab als von der Vorbereitung der Menschen, die damit arbeiten. Für international ausgebildete Pflegekräfte gilt das in besonderem Maß, weil sie zusätzlich ein neues System, eine neue Sprache und neue Zuständigkeiten sortieren müssen. Neue Befugnisse verändern den Beruf erst dann, wenn jemand darauf vorbereitet ist, sie auszuüben.

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